WAHL '21
Bürgerliche Wählergruppe: Eckard Jens, Jens Paulsen und Dieter Bäuerle

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die BÜRGERLICHEN beziehen „Position“. In unserem Wahlprogramm finden sie - anders als bei unseren Mitbewerbern - keine nichtssagenden Aussagen. Denn Sie haben einen Anspruch darauf, Ihre Wahlentscheidung auf der Grundlage umfassender Informationen und klaren Aussagen treffen zu können.

 

Klicken Sie auf einen der folgenden Programmpunkte für eine ausführliche Beschreibung und weiterführende Links.

Der Flecken Harsefeld ist in den letzten Jahren nicht wegen des Bauplatzbedarfes seiner Einwohner, sondern wegen der Befriedigung der überörtlichen Nachfrage nach günstigen Bauplätzen überproportional gewachsen. Ein weiteres schnelles - mit Folgeinvestitionen in Kitas und Schulen verbundenes - Wachstum lehnen wir bis zur deutlichen Verbesserung unserer Verkehrsinfrastruktur entschieden ab. Ebenso entschieden lehnen wir die Bebauung der 73 ha großen, der Existenzsicherung eines Landwirtes dienenden, Landwirtschaftsfläche „östlich der K26n“ mit Wohngebäuden ab.

Der Flecken Harsefeld hat von diesen 73 ha Bauerwartungsland nur ein an der Buxtehuder Straße liegendes, rund 3,4 ha großes Grundstück erworben. Von diesem Grundstück sollen an die Buxtehuder Straße angrenzende 1,3 ha als urbanes Gebiet mit Wohn- und Gewerbegebäuden und die daran bis zur geplanten Verlängerung der Gotenstr. angrenzenden 2,1 ha mit Wohngebäuden bebaut werden. Wir werden im neuen Rat beantragen,

  • die 2,1 ha Wohngebäudefläche gegen andere, als urbanes Gebiet ausgewiesene Flächen an der Buxtehuder Straße zu tauschen und
  • den Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes für die als Wohngebiet ausgewiesenen 2,1 ha aufzuheben.

Durch den Tausch könnten wir eine größere, für Handel und Gewerbe besonders attraktive Fläche an einer von Harsefelds Ortseingangsstraßen erhalten. Bislang nicht verkaufswilligen Eigentümern können wir einen Flächentausch anbieten und damit eine Zersiedelung der hinter der urbanen Fläche liegenden Landwirtschaftsflächen verhindern.

Gebaut werden kann im Flecken Harsefeld dennoch. Denn auf zwei im Flächennutzungsplan und dessen geplanter Fortschreibung ausgewiesenen Flächen können Wohnungen für bis zu 600 Einwohner entstehen. Wir wollen, dass die Errichtung weiterer Wohngebäude mit höchster Energieeffizienz durch Nachverdichtungsmaßnahmen und die Ersetzung älterer durch neue Häuser planungsrechtlich gefördert wird.

Näheres hierzu:

Bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne werden wir Folgendes vorschlagen:

  1. Ein Teil der Wohnbaugebiete soll zur optimalen Ausnutzung des knappen Baulandes und der Finanzierbarkeit von Bauvorhaben durch junge Familien in verdichteter Bauweise mit kleinen Grundstücken für Doppel- und Reihenhäuser mit Stellplatzflächen an der Straße geplant werden.
  2. In den Baugebieten sollten der Straßenverlauf und die Bauplätze im Rahmen der Möglichkeiten so gestaltet werden, dass Solarthermie- und Photovoltaikanlagen einen hohen Wirkungsgrad haben (Süd-Ausrichtung, mehrgeschossige Gebäude nördlich, eingeschossige Gebäude südlich des Baugebietes).
  3. Die Aufnahme von der Energieeffizienz und dem Klimaschutz dienenden Regelungen in die B-Pläne.
  4. Die Vergabe der Bauplätze vorrangig zur Deckung des Bedarfes von Bürgern der Samtgemeinde Harsefeld in kleinen, dem lokalen Bedarf entsprechenden, Bauabschnitten.
  5. Die Aufstellung von Bebauungsplänen in für die Erholung und Freizeitgestaltung geeigneten Bereichen unserer vier Gemeinden für Tiny- und Microhäuser.

Näheres hierzu:

Der Verkehrslärm in der Straße „Im Sande“ und die Verkehrsstaus an den Bahnübergängen „Griemshorster Straße“ und „Friedrich-Huth-Straße“ sind ein Ärgernis für unsere Bürger und schaden der Umwelt.

Als Datengrundlage für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur haben wir am 26.03.2020 einen von den anderen Fraktionen abgelehnten Antrag auf Erstellung einer Verkehrsflussanalyse gestellt und am 31.07.2021 erneuert.

Die Verbesserung der Attraktivität des Unternehmensstandortes Harsefeld für unsere Betriebe und ansiedlungswillige Betriebe sowie die damit verbundene Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen und Generierung von Gewerbe- und Einkommensteuern liegt uns besonders am Herzen. Die schlechte Verkehrsinfrastruktur Harsefelds ist ein Standortnachteil für vorhandene und ansiedlungswillige Betriebe. Deshalb haben wir am 23.11.2020 einen von den anderen Fraktionen abgelehnten Antrag gestellt, eine Ortsentlastungsstraße von der K26n mit einer Bahnbrücke zu den Gewerbegebieten bis zur Griemshorster Straße ca. 600 m südlich des Verkehrskreisels zu bauen. Diese Anbindung eröffnet die Option einer späteren Verlängerung der Ortsentlastungsstraße in Richtung Hollenbeck. Wir werden diesen Antrag im neuen Rat erneut einbringen.

Näheres hierzu:

Wir setzen uns zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Förderung des Fahrradverkehrs für den öffentlich geförderten Bau neuer Radwege an der Umgehungsstraße K26n in Harsefeld (vom Verkehrskreisel bis zur „Griemshorster Straße“) sowie an den Straßen von Reith bis Hollenbeck und Brest nach Bargstedt ein.

Näheres hierzu:

Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Haushalte müssen wir die Ausgaben des Flecken und der Samtgemeinde kritisch hinterfragen. Wir wollen durch die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen die Ansiedlungen von Gewerbe-, Handels - und Dienstleistungsbetrieben im Flecken Harsefeld fördern und dadurch neue Arbeitsplätze schaffen und zusätzliche Steuereinnahmen generieren, um Steuer- und Abgabenerhöhungen zu vermeiden. Nur so können wir bei optimaler Nutzung von Fördermöglichkeiten für die Lebensqualität unserer Bürger wichtige Investitionen realisieren. Für uns gilt der Vorrang der Gewinnung von Investoren vor Experimenten mit kommunalen Trägerschaften bei privatwirtschaftlich betreibbaren Vorhaben.

Näheres hierzu:

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Wir haben eine Befragung unserer Bürger in den Harsefelder Baugebieten und Ortsteilen beantragt. Denn wir wollen von unseren Bürgern wissen, wo ihnen „der Schuh drückt“ und was Politik und Verwaltung für die Entwicklung von Harsefeld im Allgemeinen und in ihrem Wohngebiet im Speziellen besser machen können. Die erste Umfrage sollte im Neubaugebiet „Am Rellerbach“ durchgeführt werden. Der Fragenkatalog sollte von einem aus Vertretern der Fraktionen, Bürgern des Befragungsgebietes und Mitarbeitern der Verwaltung bestehenden Arbeitskreis erarbeitet werden.

Näheres hierzu:

Wegen der seit mindestens vier Jahren im Neubaugebiet „Am Rellerbach“ und anderen Bereichen unserer Samtgemeinde auftretenden Probleme mit dem Trinkwasserdruck hatten wir einen umfangreichen, vom Trinkwasserverband (TWV) beantworteten, Fragenkatalog erarbeitet. Wir hoffen sehr, dass die Probleme - wie vom TWV zugesichert - durch

  • den bereits begonnenen Bau einer größeren 400er-Leitung aus Richtung Bliedersdorf zum Klärwerk,
  • die Erneuerung der Druckerhöhungsstation am Klärwerk sowie
  • den Bau eines Trinkwasserspeichers beim Klärwerk

beseitigt werden. Um hierauf Einfluss zu nehmen, werden wir uns um einen der sieben Sitze in der Verbandsversammlung des TWV, in der die beiden Bürgermeisterkandidaten Jürgen Deden und Michael Ospalski in den letzten Jahren ihre Kontrollfunktion (gut?) ausgeübt haben, bemühen. Eine Bitte haben wir: Gehen Sie sparsam mit dem kostbaren Gut Trinkwasser um.

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Am 26.02.2020 haben wir beantragt, für den Bereich der Samtgemeinde Harsefeld einen Seniorenbeirat zu bilden, dem Bürger aus unseren vier Gemeinden angehören und in Anlehnung an das Konzept des Hamburger Hausbesuches ein Konzept für „Harsefelder Hausbesuche“ zu erarbeiten. Was ist daraus geworden? Nach 1 ½ Jahren ist immer noch kein Seniorenbeirat gebildet worden. Schade. Denn gerade in der Zeit der Corona-Pandemie wäre es wichtig gewesen, die Bedürfnisse unserer Senioren über den Seniorenbeirat an das im Aufbau befindliche Seniorenservicebüro der Samtgemeinde weiterzuleiten und für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu sorgen. Deshalb haben wir unsere SG-Bürgermeisterin Ute Kück darum gebeten, die Bildung des Seniorenbeirates zu forcieren.

Wir haben die Ratsmehrheit bei den Beratungen über die Anwerbung von Ärzten vergeblich auf die Möglichkeit hingewiesen, durch ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) weitere Ärzte für Harsefeld gewinnen zu können. Die Entwicklung hat uns Recht gegeben. Wir haben ein MVZ mit neuen Ärzten und werden uns auch weiterhin für die Verbesserung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Harsefeld engagieren.

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Die anderen Fraktionen haben unseren Antrag abgelehnt, ein Klimaschutzkonzept zu erarbeiten, das den Anforderungen eines förderungsfähigen integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) entspricht. Stattdessen wurde „halbherzig“ die Erarbeitung eines nicht förderungsfähigen, vereinfachten Klimaschutzkonzeptes beschlossen. Wir verstehen nicht, warum bei entsprechenden Zuschüssen kein vollwertiges Konzept erstellt werden soll.

Wir wollen in den neuen Räten wieder das Thema Geothermie aufgreifen, die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sowie die Nutzung von grünem Wasserstoff thematisieren und überprüfen lassen, ob und wie die Samtgemeinde Harsefeld möglichst schnell klimaneutral und energieautark werden kann.

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Die Samtgemeinde Harsefeld hat als drittgrößte Gemeinde im Landkreis Stade - anders als Stade und Buxtehude - kein Kultur- und Veranstaltungszentrum. Neben einem Bedarf für unsere Vereine, Gruppen und Privatveranstaltungen unserer Bürger sehen wir insbesondere einen Bedarf für Theateraufführungen (Heimattheater unserer Laienspielgruppen, Gastspiele), Konzerte, Shows, Kabarett, Comedy, Vorträge, Lesungen und Tagungen. Wir möchten deshalb nach dem Vorbild des Lokschuppens in Heidenheim unter Ausnutzung der staatlichen Fördertöpfe ein Veranstaltungs-, Tagungs- und Kulturzentrum (Bürgerhaus) mit variablen Räumen für bis zu 400 Personen errichten.

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Die zuständige Sachbearbeiterin des niedersächsischen Innenministeriums meint, Grundvoraussetzung für die Anerkennung als Sole-Heilbad sei eine Heilquelle, welche es in Harsefeld nicht gebe. Dies sehen wir und der von uns kontaktierte Geologe und frühere Leiter des DOW-Aussolungsbergwerkes Ohrensen Michael Werner anders. Herr Werner ist bereit, uns die Möglichkeiten des Auffindens der erforderlichen flüssigen Sole aufzuzeigen. Wir werden beantragen, ihn in der ersten Sitzung des Bauausschusses des neuen Rates anzuhören.

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Kommunale Grundstücke werden in der Samtgemeinde Harsefeld üblicherweise mit den Verpflichtungen verkauft, die Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen und sie nicht unbebaut weiter zu verkaufen. So war es auch bei der Veräußerung des 5.521 m² großen Grundstücks Ecke Buxtehuder Straße/Handelsweg. Im April 2017 hat dessen Käuferin zu Protokoll eines Buxtehuder Notars jedoch eine unbebaute Teilfläche zur Größe von 2.000 m² weiter verkauft und hierbei einen Gewinn von EUR 181.760.- erzielt.

Wie der Presse zu entnehmen war, klagt der Flecken Harsefeld auf Rückübertragung der mit einem kleinen Stellplatz „bebauten“, 3521 m² großen restlichen Teilfläche des Grundstücks. Die Käuferin meint, der Flecken habe seinen Anspruch verwirkt. Das wundert uns, weil der Flecken Harsefeld doch alles Menschenmögliche getan hat, damit die Käuferin den Gewinn von EUR 181.760 erzielen und behalten kann. Denn unsere Verwaltung hat ohne die nach unserer Auffassung erforderliche Zustimmung der Ratsgremien dem Verkauf zugestimmt und die 2.000 m² große Teilfläche nicht zurückgefordert, obwohl die Käuferin das Grundstück unbebaut weiter verkauft hat. Das hat schon ein „Geschmäckle“ und auch deshalb verstehen wir nicht, weshalb die Käuferin der Meinung ist, der Flecken habe seinen Rückgabeanspruch verwirkt.

Wir werden uns weiterhin sämtlichen Bodenspekulationen mit vom Flecken Harsefeld veräußerten Grundstücken entschieden widersetzen. Der vorgenannte Fall ist ein Vorgang, der kein gutes Licht auf das Zusammenspiel zwischen Politik und Verwaltung wirft und ist geeignet, das Vertrauen in die Kommunalpolitik zu beschädigen.

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In einem Schreiben an unsere Samtgemeindebürgermeisterin Ute Kück vom 01. August haben wir auf aktualisierte Förderrichtlinien für die infektionsschutzgerechte Belüftung von Klassenräumen und den Vorschlag des Max-Plank-Instituts (MPI) zum kostengünstigen Bau von Lüftungsanlagen für Klassenräume hingewiesen. Wir haben angeregt, den Vorschlag des MPI in einem Klassenraum umzusetzen, zu testen und im Erfolgsfall schnellstmöglich alle Klassenräume kostengünstig nachzurüsten. Hoffentlich wird unser Vorschlag schnell in den Klassenräumen der Klassen 1 bis 6 umgesetzt. Denn so kann das Risiko einer Covid19-Infektion unserer jüngsten Schüler, die noch nicht geimpft werden können, im Schulbetrieb reduziert und hoffentlich ein reibungsloser Schulbetrieb ermöglicht werden.

Näheres hierzu: